Zur behördlichen Datenschutzbeauftragten gemäß NDSG § 8a Abs. 1 S. 1 ist Frau Bärbel Grafenburg bestellt worden.
Erreichbarkeit per E-Mail: datenschutz@studienseminar-leer.de
Die Datenschutzbeauftragte ist der Behördenleitung unmittelbar unterstellt. Ihre Aufgabe ist es, unbeschadet der eigenen Datenschutzverantwortung der jeweiligen Organisationseinheiten, durch Beratung und jederzeitige auch unangemeldete Kontrolle auf die Einhaltung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) sowie anderer Rechtsvorschriften über den Datenschutz hinzuwirken. Im Einzelnen ergibt sich die Aufgabe aus § 8 a NDSG. Die Datenschutzbeauftragte ist bei der Erfüllung ihrer Aufgabe von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu unterstützen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde können sich in Angelegenheitendes Datenschutzes ohne Einhaltung des Dienstweges an die Datenschutzbeauftragte wenden.